Hirschböck & Team

Top-Altersvorsorge für Selbstständige

Mit dem Alterseinlünftegesetz wurde die steuerlich geförderte Basisversorgung (die so genannte Schicht 1) eingeführt. Neben der gesetzlichen Rente gehören dazu auch neue Rentenversicherungen wie die Rürup-Renten.

Natürlich auch bei uns: Rürup-Rente

Die ideale Altersvorsorge für Selbstständige

Mit unserer Rente haben Sie als Selbstständiger jetzt erstmals die Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen und von hohen Freibeträgen zu profitieren: Bis zu 20.000,- € können pro Person in die Basisversorgung eingezahlt werden, wovon sich für 2009 zunächst 13.600,- € steuerbegünstigt auswirken. Unsere Rente ist deshalb die ideale Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler!

 

Diese Höchstbeträge können Sie als Sonderausgaben absetzen:

Schrittweise Erhöhung des Sonderausgabenabzuges
Jahr % von 20.000,- € in € Jahr % von 20.000,- € in €
2005 60 12.000,- 2016 82 16.400,-
2006 62 12.400,- 2017 84 16.800,-
2007 64 12.800,- 2018 86 17.200,-
2008 66 13.200,- 2019 88 17.600,-
2009 68 13.600,- 2020 90 18.000,-
2010 70 14.000,- 2021 92 18.400,-
2011 72 14.400,- 2022 94 18.800,-
2012 74 14.800,- 2023 96 19.200,-
2013 76 15.200,- 2024 98 19.600,-
2014 78 15.600,- 2025 100 20.000,-
2015 80 16.000,-

 

Ihre zusätzlichen Vorteile

 

Sicher, Gewinn bringend, Steuern sparend

Eine Altersvorsorge, die sich rechnet!

 

Die Beiträge sind jedes Jahr von der Steuer abziehbar!

Beispielrechnung für einen Selbstständigen, 35 Jahre*
Steuerersparnis 2009 1.305,- €
Steuerersparnis 2025-2038 p.a. 1.920,- €
Steuerersparnis gesamt (Summe 2009-2038) 52.371,- €

 

* Berechnungsbeispiel für einen Selbstständigen, Single, 35 Jahre, Rentenbeginn mit 65 Jahren, Monatsbeitrag 400,- €, kein Hinterbliebenenschutz, Grenzsteuersatz von 40 %. Die Steuerersparnis steigt ab 2009 von Jahr zu Jahr. Ab 2025 beträgt der Sonderausgabenabzug 100 % der Höchstbeträge und bleibt deshalb im Beispiel konstant. Die modellhafte unverbindliche Darstellung unterstellt einen gleichbleibenden Steuersatz. Die individuelle Besteuerung wird über die Einkommensteuererklärung im Nachhinein ermittelt. Eine verbindliche Beratung zu steuerlichen Auswirkungen eines Versicherungsabschlusses zu einer Basisversorgung kann nur durch einen Steuer-Berater erfolgen.

Vertraglich zugesichert werden von uns die garantierten Versicherungsleistungen. Außerdem wird vereinbart, dass die Versicherung an den Überschüssen unserer Gesellschaft beteiligt wird. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt vor allem von den Kapitalerträgen, aber auch vom Verlauf der Sterblichkeit und von der Entwicklung der Kosten ab. Die ausgewiesenen unverbindlichen Gesamtleistungen wurden unter Zugrundelegung unterschiedlicher Gesamtverzinsungen berechnet ud haben nur hypothetischen Charakter. Über die konkrete Höhe der zukünftigen Überschussanteile kann, bedingt durch die Kapitalmarktschwankungen bei der zugrunde liegenden langen Laufzeit, keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Berechnung der monatlichen Altersrenten erfolgte nach den heutigen Rechnungsgrundlagen.

Die Farbe bringen wir ins Spiel!
Nach einer Beratung postalisch, telefonisch oder per E-Mail!

Altersvorsorge für Selbstständige

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